"RETINOL ODER KEIN RETINOL?" IST DIE FRAGE

Dr. med. Monika Osinski • 21. September 2025

Es gibt eine neue EU-Verordnung zur Zukunft des Retinols in unseren Skincare-Produkten.


Retinol oder Kein-Retinol - das ist hier die Frage...


So ähnlich könnte Shakespeare in der heutigen Zeit über die aktuelle EU-Verordnung schreiben, die den wohl berühmtesten Anti-Aging-Wirkstoff unserer Zeit betrifft.

Retinol steht nun in einem neuen Licht - müssen wir ein Retinol-Verbot befürchten?


Ein EU-Drama in drei Akten


Akt I

Die Strenge der Regulatoren

Die EU hat entschieden: Retinol darf zukünftig NUR in reduzierten Mengen in Kosmetika enthalten sein. Brüssel hat entschieden und setzt dem Retinol Grenzen. 


Akt II

Der Zwiespalt der Konsumenten

Die einen applaudieren, die anderen klagen. Sicherheit trifft auf Skincare-Favorites und inmitten des Zwiespalts findet sich unsere Haut.


Akt III

Bühne frei für Beratung & Aufklärung

Die neue Regel wird 2025 in Kraft treten und limitiert die Retinolmenge auf 0,3 % in Gesichtsprodukten und 0,05 % für Körperprodukte.


Zugabe oder Schlussapplaus?


Sind 0,3% Retinol noch wirksam? 


Häufig herrscht die Meinung „mehr hilft mehr“ und das Marketinggeschäft ist fixiert auf Mengen. Ein Produkt, das „doppelt“ oder „prozentual“ mehr Wirkstoff enthält, muss besser/schneller/effektiver wirken. Aber der Schein trügt und Entwarnung an die Retinol-Skincare-Community kann gegeben werden:


Bereits 0,1 % Retinol machen einen großen Unterschied für die Haut aus. Eine Reduktion der Dosierung führt nicht per se zu einem schlechteren Ergebnis. 


Übrigens: Der einfache Grund für die geringere Vitamin-A-Konzentration in Body-Produkten ist die größere Fläche (im Vgl. zum Gesicht), die mit dem Produkt abgedeckt wird.


Ein Blick hinter die Kulissen


Hintergrund der neuen EU-Regelungen ist die Bewertung des Wissenschaftlichen Ausschlusses für Verbrauchersicherheit. Es wurde untersucht, wie sich Vitamin A und seine Derivate (sog. Abkömmlinge) - wie Retinol - im Körper ansammeln.


Während Vitamin A überwiegend über Nahrung/Supplements aufgenommen wird, befürchtet man durch die zunehmende Retinol-Skincare auch eine zusätzliche systemische Aufnahme. 


Vitamin A ist essentiell für einen gesunden Lebensstil. Ein versehentlicher Überkonsum, z.B. durch zstl. unkontrollierte Mengen in Kosmetika, bewirkt im Worst-Case-Scenario Leber-, Knochenschädigungen sowie Fehlbildungen bei Ungeborenen (teratogene Wirkung). Häufigere Nebenwirkungen sind Kopfschmerzen und Übelkeit.


Wichtig für Schwangere: 

  •  Vitamin-A-Medikamente (z.B. Isotretinoin bei Akne) sind in der Schwangerschaft absolut kontraindiziert und die Einnahme sollte aufgrund der teratogenen Wirkung auf das ungeborene Kind unterbleiben!
  • Vitamin-A-Skincare-Produkte sollten während der Schwangerschaft ebenfalls vermieden werden. 
  • Frauen, die geplant schwanger werden wollen, sollten mind. 8 Wochen vorher ihre Retinol-Skincare absetzen. 


Pointe des Stücks


Retinol wird in Deutschland nicht verboten.

Ab dem 01. November 2025 treten neue Beschränkungen in Kraft. 

Neue Retinol-Obergrenzen:

  • Gesichts- und Handpflegeprodukte: 0,3% (RE)
  • Körperpflegeprodukte: 0,05% (RE)


Produkte, die diese Grenzen nicht einhalten, dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr neu in den Verkehr gebracht werden.

Bestehende Produkte, die vor diesem Datum hergestellt worden sind (Restbestände) dürfen bis zum 01. Mai 2027 verkauft werden.


Retinol oder Kein-Retinol?

Retinol bleibt weiterhin im Ensemble' begleitet von Sicherheit und Wohlbefinden


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